Crashkurs Wahlsystem
11. 10. 2012 - Text: PZText: PZ
Wahlberechtigt sind in Tschechien alle Staatsbürger über 18 Jahre. Passives Wahlrecht gilt ab 21 (Parlament) beziehungsweise ab 40 (Senat). Gewählt wird eigentlich unentwegt. Alle fünf Jahre sind Europawahlen. Neu wird nun auch alle fünf Jahre der Präsident direkt vom Volk gewählt; zum ersten Mal am 11. Januar, zuvor wurde das Staatsoberhaupt durch eine gemeinsame Sitzung der beiden Parlamentskammern bestimmt. Die Wahlen ins Abgeordnetenhaus finden im Vier-Jahresrhythmus statt. Die 200 Mandatsträger werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Zuletzt fanden 2010 vorgezogene Wahlen statt, aus denen sich die jetzige Mitte-Rechts-Koalition von Petr Nečas (ODS) bilden konnte. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der oberen Parlamentskammer neu gewählt; das entspricht 81 Senatoren für eine Dauer von sechs Jahren. Im Juli 2000 fanden die ersten Kreiswahlen statt. Mit der Einführung der 14 Selbstverwaltungseinheiten sollte die Machtverteilung in der Tschechischen Republik dezentralisiert werden. Ebenso wie die Kreis- finden auch die Kommunalwahlen in Gemeinden und Städten alle vier Jahre statt. Im Rahmen der Urnengänge auf Kommunalebene wird auch der Magistrat der Hauptstadt Prag und damit die Verwaltung eines der 14 Kreise besetzt.
Kreiswahlen
Seit dem Jahr 2000 ist die Tschechische Republik in 14 Kreise, so genannte „höhere Selbstverwaltungseinheiten“ eingeteilt. Davor existierten Selbstverwaltungsorgane lediglich auf der Ebene der Städte und Gemeinden.
Wahl: Die Kreiswahlen finden alle vier Jahre statt (in Prag finden die nächsten Wahlen 2014 statt). Gewählt wird eine Kreisversammlung – die Anzahl der Vertreter ist abhängig von der Einwohnerzahl des Kreises, – aus der sich der Kreisrat konstituiert. Die aus den Wahlen entstandene Kreisversammlung wählt aus ihren Reihen den Hauptmann (hejtman) des Kreises und den Kreisrat, der je nach Einwohnerzahl aus 9 bis 11 Mitgliedern besteht. Die Stimmberechtigten wählen die Kandidatenlisten der Parteien, Bewegungen und Wahlkoalitionen. Im Rahmen dieser Listen können die Bürger nach einer im Juni in Kraft getretenen Änderung des Wahlrechts Präferenzstimmen verteilen und auf den hinteren Plätzen gesetzte Kandidaten in die Kreisversammlung wählen. Auf die vorderen Plätze der Kandidatenliste gelangen die Gesetzten, wenn sie mehr als 5 Prozent der Präferenzstimmen erhalten.
Aufgaben: Der Kreis soll alle „komplexen Lebensbereiche“ selbst regeln. Dazu gehören unter anderem die Umwelt- und Verkehrspolitik, Verteilung der Sozialleistungen, Erziehung, Ausbildung, Kulturförderung und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
Senatswahlen
Der Senat entstand erst im Jahr 1996. Die Wahlen in die obere Kammer des Parlaments finden in der Tschechischen Republik alle zwei Jahre statt, wobei jeweils ein Drittel der insgesamt 81 Senatoren gewählt wird. Nach den vergangenen Wahlen 2010 hat die ČSSD mit 41 Senatoren die absolute Mehrheit in der Abgeordnetenkammer inne und konnte so immer wieder entscheidende Gesetze der Regierung stoppen.
Wahl: Senatoren werden in etwa gleich großen Wahlbezirken bestimmt (durchschnittlich 130.034 Einwohner). Gewählt wird in zwei Runden, nach dem Mehrheitswahlrecht. Falls im ersten Urnengang ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen für sich verbuchen kann, zieht er in das Waldsteinpalais auf der Prager Kleinseite ein. Ist dies nicht der Fall, wird in einem zweiten Wahlgang zwischen den beiden stärksten Kandidaten entschieden. Antreten kann jeder tschechische Staatsbürger, der älter als vierzig Jahre ist und 20.000 Kronen (etwa 800 Euro) Kaution hinterlegt. Zudem muss er einer politischen Partei angehören, von einer politischen Gruppierung als unabhängiger Kandidat unterstützt werden oder die Unterschriften von 1.000 Wahlberechtigten vorweisen. Am 12. und 13. Oktober kämpfen insgesamt 233 Kandidaten um 27 neu zu besetzende Sitze.
Aufgabe: Der Senat ist die zweite Kammer des Parlaments der Tschechischen Republik, bildet ein Gegengewicht zum Abgeordnetenhaus und sichert das Fortbestehen des Parlaments, falls dessen untere Kammer aufgelöst wird. Der Senat verhandelt und verabschiedet Gesetzentwürfe des Abgeordnetenhauses und bringt eigene Gesetzesvorschläge ein. Meist kann der Senat Gesetze jedoch nur aufschieben, ein Veto (ebenso wie das des Präsidenten) kann durch eine absolute Mehrheit im Parlament überstimmt werden. Der Senat entscheidet über die Ernennung der vom Präsidenten vorgeschlagenen Verfassungsrichter. Lediglich dem Senat obliegt es, den Präsidenten der Republik wegen Hochverrats anzuklagen.
„Wie 1938“
„Unterdurchschnittlich regiert“