Zurück zu zwei Mehrwertsteuersätzen
Staatssekretärin spricht sich für Senkung des mittleren Tarifs auf zehn Prozent aus
25. 9. 2014 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: APZ
Aus zwei mach drei, dann wieder zwei: Noch ist der geplante dritte Mehrwertsteuersatz nicht eingeführt, schon kündigt die Staatssekretärin im Finanzministerium Simona Hornochová an, von 2016 an könnte es in Tschechien wieder nur zwei Mehrwertsteuersätze geben. Im Tschechischen Fernsehen sagte sie am vergangenen Sonntag: „Diese Sätze abzustimmen, vor allem den mittleren zu senken, ist meiner Meinung nach eine Frage der ziemlich nahen Zukunft.“ Derzeit liegt der reguläre Mehrwertsteuersatz hierzulande bei 21 Prozent, der ermäßigte bei 15. Vor wenigen Monaten hatte sich die Regierung darauf geeinigt, einen dritten Satz in Höhe von zehn Prozent einzuführen. Er soll von kommendem Jahr an für Bücher, Medikamente und Babynahrung gelten.
Die Änderung steht kurz vor der Verabschiedung. In der vergangenen Woche wurde der Vorschlag erneut im Abgeordnetenhaus behandelt und von den Parlamentariern in die dritte Lesung geschickt. Die Regierung verspricht sich von dem dritten Steuersatz niedrigere Preise für die Verbraucher, Familien sollen von der Ermäßigung für Babynahrung profitieren. Ob die Kunden die Steuersenkung tatsächlich zu spüren bekommen, ist jedoch umstritten. Wirtschaftsexperten beklagen zudem, der dritte Satz würde das Steuersystem zu sehr verkomplizieren.
Die Aufteilung in drei Sätze war offensichtlich ohnehin nicht auf Dauer angelegt, sondern sollte eher die Senkung des ermäßigten Steuersatzes vorbereiten. Die Vereinheitlichung auf einen einzigen Satz ist Hornochová zufolge nicht vorgesehen, zumindest vorerst. „Der Staatshaushalt wird noch immer nicht darauf vorbereitet sein, die Sätze auf einen zusammenzuführen“, sagte sie am Sonntag und verwies darauf, dass es nur in wenigen europäischen Staaten einen einzigen Mehrwertsteuersatz gebe.
Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten für die Höhe der Mehrwertsteuersätze zwei einfache Grundregeln: Die Lieferungen von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich einem Normalsteuersatz von mindestens 15 Prozent, die Mitgliedstaaten können aber einen oder zwei ermäßigte Steuersätze von mindestens fünf Prozent auf bestimmte Güter und Dienstleistungen anwenden. Tschechien hatte im Frühjahr versucht, den dritten Steuersatz in Höhe von zehn Prozent auch auf Babywindeln einzuführen, war damit aber an Vorgaben der EU gescheitert.
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