Kurzarbeit kann kommen

Kurzarbeit kann kommen

Parlamentarier billigen staatliche Subventionen in Krisenzeiten

24. 6. 2015 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: APZ

Das Unterhaus hat am Mittwoch den Weg frei gemacht für ein neues Modell der Kurzarbeit. Von 156 anwesenden Abgeordneten stimmten 120 für die staatlich subventionierte Möglichkeit, Mitarbeiter auch in Krisenzeiten weiterzubeschäftigen. Wenn Betriebe aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage oder einer Naturkatastrophe nicht genug Arbeit haben, sollen die Angestellten demnach für die ausgefallene Zeit 70 Prozent ihres Lohns erhalten. Die Hälfte des regulären Verdienstes soll der Arbeitgeber zahlen. Der Staat will die restlichen 20 Prozent beisteuern, diese Summe darf sich jedoch höchstens auf 12,5 Prozent des Durchschnittsgehaltes in den ersten drei Quartalen des vorhergehenden Kalenderjahres belaufen. Über jeden einzelnen Antrag einer Firma auf Kurzarbeit soll das Kabinett gesondert entscheiden.

Die Maßnahme darf in der Regel nicht länger als ein halbes Jahr dauern und kann einmal wiederholt werden. Die Unternehmen verpflichten sich im Gegenzug, ihren Angestellten nicht zu kündigen. Schon jetzt können tschechische Firmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Dabei müssen sie ihnen 60 Prozent des Gehalts zahlen; der Staat leistet bisher keinen Beitrag.

Gegen die neue Kurzarbeit stimmten Parlamentarier der Oppositionsparteien TOP 09, STAN und ODS. Sie fürchten, die Maßnahme könnte den Markt zu sehr beeinflussen, von Firmen missbraucht und zu teuer für die Staatskasse werden. Lucie Rytířová von der Beratungsgesellschaft Deloitte dagegen glaubt, dass die Kurzarbeit in der Praxis kaum zum Einsatz kommen werde. „Weil die Regierung in jedem Fall einzeln zustimmen muss, wird es sich eher um außergewöhnliche Maßnahmen handeln.“ Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Senat darüber beraten.