Im Namen des Bieres
Landwirtschaftsministerium ändert Bezeichnungen für Gerstensaft
10. 2. 2016 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: APZ
Beim Bier hört der Spaß auf. Das konnte man zuletzt vor wenigen Wochen beobachten, als Finanzminister Andrej Babiš (ANO) erklärte, er wolle die Umsatzsteuer auf Fassbier von 21 auf zehn Prozent senken, also unter den ermäßigten Satz von 15 Prozent für alkoholfreie Getränke oder Grundnahrungsmittel. An den Stammtischen war die Begeisterung groß, bei Koalitionspartnern und Drogenexperten sorgte Babiš jedoch bestenfalls für Kopfschütteln. Durchsetzen wird sich sein Vorschlag wohl nicht. Biertrinker müssen sich dennoch auf eine Änderung gefasst machen.
Sie kommt nicht von den Finanzbehörden, sondern aus dem Landwirtschaftsministerium und betrifft auch nicht den Preis, sondern die Bezeichnung des Getränks. Die Gesetzesänderung, die das Ministerium in der vergangenen Woche billigte, sieht vor, dass untergärige Biere mit einer Stammwürze von elf und zwölf Grad nach wie vor „Lager“ („ležák“) heißen. Obergärige Biere werden jedoch neuerdings als „Vollbiere“ („plná piva“) bezeichnet.
Liegt die Stammwürze bei 13 oder mehr Grad, spricht man künftig nicht mehr von „Spezialbier“, sondern von „Starkbier“ („silná piva“). Als „Schankbiere“ („výčepní piva“) werden nach wie vor Biere mit einer Stammwürze zwischen sieben und zehn Grad bezeichnet.
Neu ist laut Landwirtschaftsminister Marian Jurečka (Christdemokraten) auch, dass Hersteller verpflichtet werden, den Alkoholgehalt auf der Flasche anzugeben; im ersten Entwurf war dies nur für Leichtbiere vorgesehen. Bisher beziehen sich die Zahlen auf den Etiketten in der Regel auf die Stammwürze und geben an, wie hoch der Anteil der vergärbaren Extrakte des im Wasser gelösten Malzes und Hopfens ist. Als Faustregel gilt: Teilt man den angegebenen Wert der Stammwürze durch drei, erhält man den Alkoholgehalt.
Für Produzenten besteht künftig außerdem die Möglichkeit, ihre Biere zusätzlich mit einem bestimmten Bierstil wie „Stout“, „IPA“ oder „Porter“ zu bezeichnen. Ursprünglich hatte das Ministerium vorgesehen, Gerstensaft mit elf oder zwölf Grad Stammwürze „Vollbier“ zu nennen; die häufig dafür gebrauchte Bezeichnung „Lager“ hätte sich dann nur noch auf die Art der Herstellung bezogen.
Bekenntnis zu Břeclav
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