Busreisende kriegen Rechte
Durch eine EU-Verordnung müssen Anbieter im Fernverkehr jetzt zahlen
6. 3. 2013 - Text: Nancy WaldmannText: nw/čtk; Foto: ambernectar13
Seit Anfang März haben Buspassagiere in Tschechien Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von Verspätungen betroffen sind. Mit der Regelung tritt eine EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Busverkehr in Kraft. Sie betrifft regelmäßig verkehrende Buslinien ab 250 Kilometer, wenn ihr Aus- und Einstiegsort innerhalb der EU liegt.
Laut dem Verband tschechischer Reisebüros definiert die Regelung die Rechte von Fahrgästen im Fall von Verspätung, Ausfall oder Überbelegung ihrer Busverbindung sowie für den Fall, dass ihr Reisegepäck beschädigt wird oder verloren geht, oder wenn sie von durch Unfallfolgen von Verletzung oder Tod betroffen sind.
Reisende haben bei Ausfall ihrer Verbindung oder ab einer Verspätung von zwei Stunden ein Anrecht darauf zu entscheiden, entweder bis zum Reiseziel gebracht zu werden oder aber den Fahrpreis zurückerstattet zu bekommen. Bietet das Busunternehmen diese Entscheidungsmöglichkeiten nicht, hat der Reisende einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises in Höhe von 50 Prozent.
Bei Komplettausfall oder einer Abfahrtsverzögerung von über 90 Minuten im Busfernverkehr (bei mehr drei Stunden planmäßiger Fahrzeit) muss der Anbieter Fahrgästen kostenlos Verpflegung gewähren und bei Bedarf auch Übernachtung. Die Höchstgrenze hierbei liegt bei 80 Euro pro Nacht bei maximal zwei Übernachtungen.
Die Höchstgrenze für Schadensersatzzahlungen bei Gepäckverlust oder Schaden daran beläuft sich auf 1.200 Euro pro Gepäckstück. Der höchste Schadensersatz, der bei Unfallfolgen oder im Todesfall gezahlt wird, sind 220.000 Euro pro Reisendem.
Bekenntnis zu Břeclav
Drastische Maßnahmen