Frühe Wiedergutmachung

Frühe Wiedergutmachung

In den postsozialistischen Nachbarländern erfolgte die Rückgabe kirchlichen Eigentums problemlos

10. 10. 2012 - Text: Friedrich GoedekingText: Friedrich Goedeking; Foto: APZ

Die Vermutung liegt nahe, dass in Tschechien immer noch die antikirchliche Propaganda der 40-jährigen kommunistischen Herrschaft nachwirkt und dazu beiträgt, dass Kirchen bis jetzt vergeblich auf eine Rückerstattung ihres Eigentums oder eine entsprechende Entschädigung warten müssen. Doch ein Vergleich mit anderen ehemals sozialistischen Nachbarländern zeigt, dass in diesen Ländern die Restitution kirchlichen Eigentums schon seit Jahren im Einvernehmen mit den Kirchen geregelt werden konnte. Tschechien ist das einzige Land im ehemaligen Ostblock, in dem eine Regelung der Entschädigung der Kirchen noch aussteht.

Slowakei – Einigung nach fünf Jahren
In der Slowakei bilden die Kirchen im Unterschied zu Tschechien einen festen Bestandteil der Gesellschaft. Die Bürger der Slowakei gehören traditionell mit großer Mehrheit der katholischen Kirche an. 2011 bekannten sich 65 Prozent zur katholischen und circa 7 Prozent zur evangelischen Kirche. 4 Prozent gehören der griechisch-katholischen Kirche an. 13 Prozent gaben an, keiner Religion anzugehören, 11 Prozent machten zur Religionszugehörigkeit keine Angaben.

Alle nach 1989 entstandenen Parteien, unter ihnen auch die Reformkommunisten, bekennen sich in ihren Programmen zu christlichen Werten. Die Verfolgung der Kirchen in der Zeit der kommunistischen Herrschaft ist im öffentlichen Bewusstsein im Unterschied zu Tschechien gegenwärtig. 2010 wurde beispielsweise landesweit an die „barbarische Nacht“ im Jahr 1950 erinnert, als Mitarbeiter des Staatlichen Sicherheitsdienstes um Mitternacht die Klöster stürmten und Hunderte von Ordensleuten in sogenannten Strafklöstern interniert wurden.

In der Slowakei wurde die Frage der Rückgabe kirchlichen Eigentums in den ersten fünf Jahren nach dem Ende der kommunistischen Diktatur gelöst. 1994 trat das Gesetz über die Wiedergutmachung der Enteignungen in der Zeit des kommunistischen Regimes in Kraft. Im Jahr 2000 stimmte die Nationalversammlung dem Grundlagenvertrag zwischen der Slowakischen Republik und dem Heiligen Stuhl mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und ohne Gegenstimme zu. Die Ratifizierung löste keine größere öffentliche Diskussion aus.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden weitgehend vom Staat finanziert. Dazu gehört auch die Entlohnung der Geistlichen durch den Staat. Zwar gibt es in der Gesellschaft aber auch in der Kirche vereinzelt Stimmen, die auf eine größere Trennung von Staat und Kirche drängen. Die staatliche Subventionierung der kirchlichen Arbeit durch die Einführung einer Kirchensteuer zu ersetzen, wird aber nicht erwogen.

Polen – Freiwillige Kirchensteuer geplant
Im Unterschied zu Tschechien hat die katholische Kirche in Polen stets die nationale Bewegung mitgetragen und mitgestaltet. Sie war in der Zeit der polnischen Teilungen vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1918 die Institution, die das Bekenntnis zu einem polnischen Nationalismus am Leben erhielt. Sie erwarb sich hohes Ansehen durch ihren kompromisslosen Widerstand gegen die deutsche Besatzung im Zweiten Weltkrieg, ebenso wie durch ihre Unbeugsamkeit gegenüber dem kommunistischen Regime.

In Polen gehören rund 90 Prozent der Bevölkerung der katholischen Kirche an. Kirchen und Glaubensgemeinschaften werden in Polen bisher überwiegend über einen staatlichen Kirchenfonds finanziert, der die Staatskasse rund 21 Millionen Euro pro Jahr kostet.

Bereits 1989 wurde im Gesetz über das Verhältnis des Staates zur katholischen Kirche die rechtliche Grundlage für die Rückgabe kirchlicher Güter geschaffen. Es wurde eine Kommission aus Vertretern der Kirche und Mitgliedern der Regierung gebildet, die über die Anträge auf Rückgabe des Vermögens entschied. Über 3.000 Anträge gingen ein und der Kirche wurden über 250 Gebäude und 45.000 Hektar Boden zurückerstattet. Die Rückgabe der ehemals kirchlichen Güter verlief zunächst ohne Komplikationen, bis Mitglieder der Kommission der Korruption verdächtigt wurden. Das Gremium wurde aufgelöst und die restlichen Anträge von Gerichten entschieden.

Im März 2012 hat Ministerpräsident Donald Tusk eine umfassende Reform der Finanzierung der Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgeschlagen: Danach soll der Kirchenfonds abgeschafft und stattdessen  eine freiwillige Kirchensteuer eingeführt werden, bei der die Steuerzahler 0,3 Prozent ihrer Abgaben einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ihrer Wahl widmen können. Tusk reagierte damit auf einen Vorschlag der Kirchenvertreter, die für eine Abgabe von 1 Prozent plädiert hatten. Die Kirchen wollen durch die freiwillige Abgabe der Steuerzahler die jährlichen Zuwendungen aus dem staatlichen Kirchenfonds ersetzen. Hintergrund ist eine wachsende Kritik durch die Bevölkerung. Immer mehr Stimmen beklagen, dass die Kirchen vom Staat gegenüber anderen gesellschaftlichen Institutionen privilegiert würden.

Ungarn – Staatliche Subventionen
In Ungarn können Steuerzahler ein Prozent ihrer Einkommenssteuer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften widmen. Im Wesentlichen wird die Finanzierung der Kirchen durch den Staat geleistet. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die meisten Immobilien und Ländereien der Kirchen in Ungarn von der kommunistischen Regierung konfisziert worden. Bereits 1991 wurde mit der Rückgabe der Immobilien und Ländereien an die Kirchen begonnen. Die Kirchen erhielten 2.600 Immobilien und Ländereien zurück, deren Wert etwa 392 Millionen Euro betrug. In 1.700 Fällen verzichteten die Kirchen auf eine Rückgabe ihrer Liegenschaften. Als Ausgleich erhalten sie vom Staat eine jährliche Abfindung. Die katholische Kirche erhielt allein 2011 17 Millionen Euro vom Staat. Im Jahr 1997 verpflichtete sich die ungarische Regierung in einem Abkommen mit dem Vatikan, die Bildungseinrichtungen und die sozial-karitativen Institutionen der Kirche in gleicher Höhe wie die entsprechenden staatlichen Einrichtungen finanziell zu unterstützen. So subventioniert beispielsweise der ungarische Staat den Religionsunterricht an den Schulen mit jährlich etwa 15 Millionen Euro.

Neben Ungarn, Polen und der Slowakei schlossen auch Kroatien, Slowenien und die baltischen Staaten in den ersten zehn Jahren nach der Wende völkerrechtliche Verträge mit dem Heiligen Stuhl ab, in denen auch die Rückgabe der kirchlichen Besitztümer geregelt wurde.  

 

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