Gleiche Rechte für Behinderte

Gleiche Rechte für Behinderte

Ombudsfrau will einen einheitlichen Mindestlohn für alle

3. 3. 2016 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: Mikel Garcia Idiakez/CC BY 2.0

Der Mindestlohn liegt in Tschechien bei 9.900 Kronen brutto pro Monat. Es sei denn, man hat eine Behinderung, dann bekommt man nur 9.300 Kronen (etwa 340 Euro). Das sei eine direkte Diskriminierung, findet Ombudsfrau Anna Šabatová und fordert das Verfassungsgericht auf, die Regelung zu kippen. Stattdessen sollte für alle derselbe Mindestlohn gelten. An die staatlichen Kontrollbehörden appellierte sie zugleich, nicht bis zum Urteil zu warten, sondern Arbeitgeber schon jetzt zu drängen, gleiche Bedingungen für Angestellte mit und ohne Behinderung zu schaffen.

Šabatová hat bereits mit Vertretern des Arbeitsministeriums verhandelt, die ihr versprachen, die Mindestlöhne im kommenden Jahr anzugleichen. So lange will sie aber nicht warten. Denn die Regelung verstößt ihrer Meinung nach gegen das Arbeitsgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz und gegen die in der Verfassung verankerte Grundrechte-Charta. Es gehe aber auch darum, Vorurteile zu überwinden, betonte die Ombudsfrau. Dass jemand Invalidenrente beziehe, bedeute nämlich nicht, dass der Arbeitgeber ihn schlechter bezahlen könne. Ähnlich sei es lange Zeit arbeitenden Senioren ergangen, so Šabatová. Es habe etwa 20 Jahre gedauert, bis sich die Firmen daran gewöhnten, dass Rentnern derselbe Lohn zustehe wie anderen Beschäftigten.

Auch Václav Krása, Vorsitzender des Nationalen Behindertenrates, findet den Unterschied diskriminierend. Den Schritt der Ombudsfrau hält er aber für überstürzt. Es werde eine Weile vergehen, bis die Richter ein Urteil fällen. In der Zwischenzeit könnte die Regierung bereits über einen Vorschlag entschieden haben, der das Problem schrittweise löst. „Wir haben uns darauf geeinigt, dass es nicht zu einem sprunghaften Anstieg kommen soll, denn neben dem Mindestlohn müssen auch die Kompensationen für Arbeitgeber erhöht werden“, so Krása. Der Mindestlohn für Gesunde ist im Januar um 700 Kronen gestiegen, für Menschen mit Behinderung um 1.300 Kronen. Unternehmen erhalten derzeit einen Zuschuss von bis zu 8.000 Kronen für den Lohn eines Beschäftigten mit Behinderung.