Herausgeber von Hitler-Reden klagen

Herausgeber von Hitler-Reden klagen

Brünner Verlag Guidemedia fordert 7,4 Millionen Kronen Entschädigung vom Staat

5. 3. 2015 - Text: Katharina WiegmannText: kw/čtk; Foto: APZ

Das Angebot des Verlags Guidemedia ist thematisch eher einseitig ausgerichtet: „Das Parteiprogramm der NSDAP“ findet sich darunter ebenso wie „100 Dokumente über die Entstehung des Krieges“ oder „Unvergessene Heimat Sudetenland“. Reichsadler und Hakenkreuze sind die bestimmenden Motive auf den Buchcovern. Im Jahr 2014 landeten die Inhaber des Verlags Pavel Kamas und Lukáš Novák vor Gericht, gemeinsam mit Lukáš Beer, dem Herausgeber einer 700 Seiten starken Sammlung von Hitlers Reden („Adolf Hitler: Projevy“). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts und Verharmlosung von Genozid. Nun fordert der Verlag vom Staat eine Entschädigung in Höhe von 7,4 Millionen Kronen (knapp 270.000 Euro) für den Prozess und die dadurch entstandenen Kosten.

Ideologische Motive bestritten die Angeklagten damals. Sie hätten ihren Lesern lediglich historische Dokumente zugänglich machen wollen, so ihre Argumentation. Dass sich umstrittenes Material dieser Art in Tschechien gut verkaufen lässt, verneinen sie nicht. „Hitler ist eine bessere Marke als Coca-Cola und hat eine enorme suggestive Wirkung“, sagte Kamas damals im Brünner Gerichtssaal. Der Rechtsstreit ging zugunsten der Angeklagten aus, sie wurden von den Vorwürfen freigesprochen.

Im Januar 2015 bestätigte das Kreisgericht in Brünn diese Entscheidung nach einem Berufungsprozess. Zudem war die mediale Aufmerksamkeit gut für das Geschäft – das Buch wurde zum Zugpferd für das Unternehmen, wie Kamas selbst einräumte, und wurde 2014 vom Verlag nachgedruckt. Dennoch sehen sich Beer, Novák und Kamas als Geschädigte. Kompensation fordern sie unter anderem dafür, dass Staatsanwalt Jan Petrášek Bankkonten der Angeklagten vorübergehend eingefroren hatte. Außerdem geht es ihnen ums Prinzip. So teilte der Verteidiger des Verlags Robert Cholenský gegenüber der tschechischen Nachrichtenagentur sinngemäß mit, dass der Fall ein Lehrstück für Staatsanwälte darstelle – sie sollten nur dann Anklage erheben, wenn sie sich absolut sicher seien, dass diese auch Aussicht auf Erfolg habe.