Jeder Atemzug ein Risiko
Umweltbericht: 40 Prozent des Landes von Luftverschmutzung betroffen
1. 12. 2016 - Text: Corinna Anton, Foto: Drahoslav Ramík, ČTK
Auf ungesunde Lebensmittel kann man verzichten, Wasser abkochen, aber schwierig wird es, wenn die Luft schmutzig ist. Die muss jeder einatmen, es sei denn, man wandert aus. Wenn das in Tschechien alle machen würden, die schlechter Luft ausgesetzt sind, wären 40 Prozent des Landes bald leer. So hoch ist der Anteil der Fläche, auf der die Grenzwerte überschritten werden. Das geht aus dem Umweltbericht für 2015 hervor, den die Regierung am Montag gebilligt hat. Die Konzentration krebserregender und anderer Schadstoffe in der Luft ist demzufolge im Vergleich zu 2014 nicht gesunken, obwohl die Schadstoffemissionen zurückgegangen und die Investitionen in Umweltschutz um knapp 30 Prozent gestiegen sind.
Doch offensichtlich hat das bisher noch nichts gebracht. „40 Prozent des Landes und 5.500 vorzeitige Todesfälle – das sind sehr hohe Zahlen und ich sehe keine Maßnahmen der Regierung, um die Situation zu verbessern“, kommentierte der Vorsitzende der Grünen Matěj Stropnický den Bericht. Er kritisierte die Umweltinspektion, die sich im „gezielten Zusammenbruch“ befinde. Deren Chef Erik Geuss wehrte sich gegen die Vorwürfe. Seine Behörde habe 2015 mehr als 15.600 Kontrollen durchgeführt.
Die Regierung hat sich inzwischen immerhin verpflichtet, bis 2020 für eine Luftqualität zu sorgen, die „kein Risiko für gesunde Bürger“ darstellt. Damit räumt sie im Umkehrschluss ein, dass die Menschen in vielen Regionen des Landes mit jedem Atemzug einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Wehren können sich die Bürger dagegen allerdings kaum, wie Pavla Skýbová in der vergangenen Woche erfahren hat.
Sie lebt in Ostrava und hat den Staat auf eine Million Kronen Schadenersatz verklagt, weil er keinen Plan und kein Programm zur Verbesserung der Luftqualität aufgelegt habe. Dadurch sei ihr ein immaterieller Schaden entstanden, so Skýbová. Sie lebe deswegen gestresst und in Angst. Das Prager Stadtgericht hat die Klage jedoch abgelehnt. Es entschied im Berufungsverfahren, dass das Vorgehen des Staats zwar nicht richtig sei. Die Klägerin habe jedoch den Zusammenhang zu ihrem Schaden nicht ausreichend bewiesen und daher keinen Anspruch auf Schadenersatz.
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