Klage gegen Beamtengesetz gescheitert
Das Verfassungsgericht in Brünn hat die von Staatspräsident Zeman geforderte Aufhebung des Beamtengesetzes am vergangenen Donnerstag abgelehnt.
16. 7. 2015 - Text: Franziska NeudertText: fn/čtk; Foto: Dennis Skley
Seiner Klage gegen insgesamt 20 Passagen des Gesetzes gaben die Richter lediglich in einem Punkt statt. Den betreffenden Satz zur Systematisierung einiger Ämter ließ das Gericht streichen. Zeman hatte die Beschwerde im November 2014 eingereicht. Den aktuellen Gerichtsentscheid wolle er respektieren. Premier Sobotka (ČSSD) begrüßte das Urteil als verantwortungsbewusst. Die Novelle des Beamtengesetzes entstand auf Druck der EU-Kommission, die diese zur Bedingung für das Abschöpfen von EU-Fördermitteln gemacht hatte.
„Wie 1938“
„Unterdurchschnittlich regiert“