Lesen, schreiben, diskriminieren

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Amnesty International protestiert gegen Benachteiligung von Roma in der Schule

3. 9. 2015 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: APZ

Für 118.000 Erstklässler hat in Tschechien am Dienstag der Ernst des Lebens begonnen – und für die Roma unter ihnen wohl auch ein jahrelanger Kampf gegen Vorurteile und Diskriminierung. So warnt zumindest die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI), die den Schulanfang für eine Protestaktion in Prag nutzte. Sie übergab am Montag eine Petition an den Staatssekretär für Bildung Jaroslav Fidrmuc. Die Regierung solle die Benachteiligung der Roma im Schulsystem stoppen, fordern mehr als 38.000 Unterzeichner aus 94 Ländern mit ihrer Unterschrift.

Auslöser der Aktion war ein Bericht, den AI im April vorgestellt hatte. Die Organisation beklagte, dass der Anteil der Roma auf Sonderschulen unverhältnismäßig hoch sei, dass die Angehörigen der Minderheit auf Regelschulen häufig schikaniert würden und Bildungseinrichtungen entstünden, die ausschließlich von Roma besucht werden. Der damalige Bildungsminister Marcel Chládek (ČSSD) hatte den AI-Bericht kritisiert und behauptet, er beruhe auf falschen Daten. Staatssekretär Fidrmuc erklärte nun, das Ministerium und die Aktivisten verfolgten gemeinsame Ziele. „Die Arbeit mit Schülern, die besonders gefördert werden müssen – seien es Roma oder nicht – hat sich gewaltig verbessert.“

Die Veranstalter der Demonstration am Montag bauten Tafeln auf, auf denen Geschichten über die Diskriminierung von Roma zu lesen waren. Der Regierung stellten sie ein Zeugnis aus, das die Note „ungenügend“ im Kampf gegen die Benachteiligung der Minderheit enthielt. „Die Regierung sollte feststellen, dass diese Diskriminierung existiert und es zur Priorität erklären, das Problem zu lösen“, forderte der Vorsitzende von AI in Tschechien Mark Martin. Neben Amnesty International kritisiert auch die Europäische Kommission Tschechien immer wieder wegen des Umgangs mit Angehörigen der Minderheit. Sie verlangt, dass Kinder nicht ohne Grund auf die sogenannten „praktischen Grundschulen“ geschickt werden.

Mit demselben Thema hat sich in der vergangenen Woche auch das Verfassungsgericht in Brünn befasst. Es lehnte die Klage eines Mannes ab, der 500.000 Kronen Entschädigung vom Staat dafür verlangte, dass er als Kind eine Sonderschule besuchen musste. Er sei diskriminiert worden, weil er aus einer Roma-Familie stamme, behauptete der Kläger, der später als Erwachsener das Abitur nachholte. Das Verfassungsgericht folgte seiner Argumentation nicht. Es befand, dass der Mann aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten auf die Sonderschule geschickt worden sei. Diese seien durch psychologische Tests von verschiedenen Stellen überprüft worden.

Über den Fall hatte bereits 2009 das Stadtgericht in Prag verhandelt und ebenfalls gegen den Kläger entschieden. Zwei Jahre zuvor war eine Gruppe von 18 Roma mit einer ähnlichen Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erfolgreich. Dem Nachrichtenportal Romea.cz zufolge will diesen Weg nun auch der abgewiesene Kläger einschlagen.