Tricksereien für das Geschäft

Tricksereien für das Geschäft

Lücken im Ladenschlussgesetz ermöglichen es einigen Supermärkten, auch an Feiertagen zu öffnen

27. 10. 2016 - Text: Jan NechanickýText: Jan Nechanický; Foto: Andreas Rodriguez, Dreamstime/CC BY 2.0

Morgen ist der erste Feiertag, an dem das im letzten Jahr verabschiedete Ladenschlussgesetz gilt. Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 200 Quadratmetern sollen ab jetzt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen bleiben. Die Bürger, dabei ist vor allem an die Kassierer zu denken, könnten dann einen Ausflug in die Natur unternehmen – oder den Feiertag mit Gedanken darüber verbringen, was genau eigentlich gefeiert wird. Für manche Unternehmen ist das ein Albtraum. Dass sie von den 365 Verkaufstagen im Jahr etwa sieben entbehren sollen (neben dem 28. Oktober etwa auch die Weihnachtsfeiertage, den 1. Januar oder den Ostermontag), scheint schwer zu verkraften. Deshalb suchen einige Lücken im Gesetz. Und finden sie auch.

Die im letzten Jahr verabschiedete Direktive lässt mehrere Ausnahmen zu. Eine davon spricht von „Orten mit erhöhter Konzentration von Reisenden – Flughäfen, Zug- und Busbahnhöfen“. Hier dürfen auch größere Geschäfte geöffnet bleiben. Die Supermarktkette Billa lässt also zwei Filialen offen – am Prager Flughafen und dem Prager Hauptbahnhof. Die beiden Orte sind in dem Gesetz jedoch wörtlich erwähnt. Über die Prager U-Bahn schweigt es; laut dem Eisenbahngesetz gelten aber auch ihre Stationen als Zugbahnhöfe. Die Supermarktkette Albert der niederländischen Ahold-Gruppe will das ausnutzen und zumindest die Supermärkte in den Vestibülen der Prager U-Bahn-Stationen geöffnet lassen. Scheinbar sind die Ängste um die entgangenen Umsätze so groß, dass man es riskieren möchte, eventuell Bußgelder zahlen zu müssen. Die Höhe der Strafe beliefe sich in diesem Fall auf bis zu eine Millionen Kronen (rund 37.000 Euro).

Albert ist jedoch bei Weitem nicht das einzige Unternehmen, dass nichts von Ruhe an Feiertagen hält. Die Betreiber des Spielzeugladens Hamleys im Zentrum von Prag spielen gerne mit Worten und wollen auch nicht schließen. Das Gesetz verbiete lediglich den „Verkauf“, nicht jedoch die „Vorführung“ der Ware. Die Besitzer des Ladens sehen diesen als „Unterhaltungszentrum“ und möchten ihn als solches offen lassen. In dem 4.500 Quadratmeter großen Laden können sich die Kunden die Ware anschauen, um sich zum Kauf an einem anderen Tag animieren zu lassen.

Man würde den tschechischen Firmen jedoch Unrecht tun, würde man behaupten, alle wollten tricksen, um das Gesetz zu umgehen. Es gibt auch Ausnahmen wie die Einkaufszentren OC Letňany, Metropole Zličín, Palladium oder Nový Smícho. Sie bleiben einfach so geöffnet.