Verfassungsgericht bestätigt Kirchenentschädigung

Verfassungsgericht bestätigt Kirchenentschädigung

Das tschechische Verfassungsgericht hat das vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Entschädigung der Kirchen bestätigt. Damit ist eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Opposition gescheitert.

4. 6. 2013 - Text: Ivan DramlitschText: id/čtk; Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Das tschechische Verfassungsgericht hat das vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Entschädigung der Kirchen in dieser Woche bestätigt. Damit ist eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Opposition gescheitert. Die Kirchen erhalten eine Entschädigung in einer Gesamthöhe von 134 Milliarden Kronen (etwa 5,2 Milliarden Euro). Wie das Gericht erklärte, können Entschädigungen dieser Art niemals sämtliches Unrecht der Vergangenheit wiedergutmachen. Zudem liege die Bestimmung ihres Umfangs in der Kompetenz der Gesetzgeber. Die Verfassungsrichter bezeichneten die zur Beurteilung vorliegende Entschädigung als „vernünftig und im angemessenen Verhältnis zu gesicherten historischen Tatsachen stehend.“

Die Opposition zeigte sich vom Urteil enttäuscht. Sie hatte vor allem den Umfang und die Höhe der Entschädigungsleistungen kritisiert. Der in Frage stehende Besitz sei zumindest seit den Josephinischen Reformen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nicht mehr Eigentum der Kirchen gewesen, diese hätten lediglich eine Verwaltungsfunktion innegehabt, so die Argumentation der Entschädigungskritiker. Außerdem verstoße die Norm gegen die Prinzipien eines laizistischen Staates, in dem bestimmte Kirchengruppen gegenüber anderen besser gestellt werden. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. „Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts, den Streit um den Sinn der tschechischen Geschichte zu entscheiden“, heißt es unter anderem in der Urteilsbegründung.

Das Oberhaupt der katholischen Kirche in Tschechien, Dominik Kardinal Duka, erklärte, mit der gescheiterten Verfassungsbeschwerde werde „eines der ruhmlosen Kapitel in der Geschichte zwischen 1948 und 1989“ beendet. Das Entschädigungsgesetz begreife Duka als Kompromiss zwischen Staat und Kirche, der einen Schlussstrich unter ein „untragbares 20 Jahre andauerndes Provisorium“ gezogen habe.