„Wir glauben noch immer an die Justiz“

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Millionenklage: Baťa-Erben erwägen Gang zum Obersten Gerichtshof

5. 11. 2015 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: Palickap

Fast 90 Jahre ist es her, dass Jan Antonín Baťa im Zentrum von Zlín eine funktionalistische Villa für seine Familie errichten ließ. Nun streiten fünf Erben um Schadenersatz für das Gebäude, in dem heute ein Studio des Tschechischen Rundfunks unterbracht ist. Doch nachdem im Februar bereits das Amtsgericht in Prag 2 entschieden hatte, dass die Nachfahren keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, lehnte nun auch das Berufungsgericht die Klage ab.

Der 1898 geborene Jan Antonín Baťa war der Stiefbruder von Tomáš Baťa, dem berühmten Schuhhersteller. Als Tomáš 1932 bei einem Flugzeugunglück ums Leben kam, nahm Jan dessen Platz im Unternehmen ein. Das Geschäft lief gut unter seiner Führung. Jan Antonín Baťa war es auch, der Architekten wie Le Corbusier nach Zlín einlud, Filmateliers und eine Kunstschule gründete. Während des Zweiten Weltkriegs zog Jan nach Brasilien, wo er 1965 starb. In der Tschechoslowakei wurde Jan im Mai 1947 in Abwesenheit als Verräter und Kollaborateur verurteilt, der Besitz der Firma verstaatlicht. Er wurde beschuldigt, für die Nationalsozialisten produziert zu haben. Rehabilitiert wurde Jan Antonín Baťa erst 2007. Archivunterlagen belegen, dass er mit dem Betrieb während des Krieges die tschechoslowakische Exilregierung in London sowie Flüchtlinge und Widerstandsbewegungen finanziell unterstützt hatte.

Die nun abgewiesene Klage hatten fünf in Südamerika lebende Nachfahren Baťas eingereicht. Der Streit zog sich über mehrere Jahre – auch weil das Gericht zuerst prüfte, ob die Kläger tatsächlich mit Jan Antonín Baťa verwandt seien. Die Erben forderten zusammen mehr als 56 Millionen Kronen (zwei Millionen Euro) für die Villa und das Grundstück im Zentrum von Zlín.

Richterin Anisja Pillerová begründete die Ablehnung damit, dass der Anspruch auf Schadenersatz nicht auf die Erben übergegangen sei. Das Berufungsgericht bezeichnete die Klage als Versuch, das Gesetz über die Restitution zu umgehen, das nicht für Urteile gelte, die vor dem Jahr 1948 gefällt wurden. Der Richterspruch des Prager Gerichts ist damit rechtskräftig. Berufung kann nur noch beim Obersten Gerichtshof eingereicht werden. Der Anwalt der Kläger zweifelt das Urteil an. Er geht davon aus, dass seine Mandanten bis vor den Obersten Gerichtshof ziehen werden. Sollten sie dort keinen Erfolg haben, wollen sie sich an das Verfassungsgericht wenden.

Einer der Erben, Jan Baťas Enkel John G. Nash, sagte nach der Entscheidung: „Wir haben nicht erwartet, dass das Gericht zu unseren Gunsten urteilt, aber mein Großvater glaubte an die tschechische Justiz, ebenso wie meine Mutter, also glauben auch wir daran.“ Sein Großvater bezeichnete er als „hundertprozentigen Tschechen“, der niemals mit den Nationalsozialisten zusammengearbeitet habe.