Wissen, was in den Korb kommt

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Das Lebensmittelgesetz steht vor der größten Änderung seit 1999. Händlern drohen mehr Pflichten und härtere Strafen

15. 5. 2014 - Text: Corinna AntonText: Corinna Anton; Foto: Silar

Mehr Informationen für Verbraucher und strengere Regeln für große Handelsketten soll eine Änderung des tschechischen Lebensmittel­gesetzes bringen. Die Novelle, die kurz vor der Verabschiedung steht, gilt als größte Neuerung des Lebensmittelgesetzes seit 15 Jahren. Das Parlament hat in der vergangenen Woche den Weg für die letzte Lesung freigemacht und wird voraussichtlich noch in dieser Woche über die Novelle entscheiden.

In tschechischen Supermärkten könnte sich manches ändern, wenn sämtliche Neuerungen auch die letzte Abstimmung im Parlament bestehen. Für Kunden deutlich lesbar müsste dann zum Beispiel schon an der Eingangstür ein Schild angebracht werden. Darauf sollen die fünf Länder aufgelistet werden, aus denen die im Laden angebotenen Lebensmittel hauptsächlich stammen. Auch ihre Reihenfolge wird in der Novelle festgeschrieben: Je größer der Anteil am Umsatz, den die Produkte aus einem Land ausmachen, desto weiter oben muss das Land stehen. Wer im Tante-Emma-Laden einkauft, dem bleibt diese Information allerdings verwehrt. Denn die Vorschriften sollen für Händler gelten, deren Jahresumsatz mehr als fünf Milliarden Kronen beträgt.

Andere Regelungen hingegen sollen für alle gelten, die Lebensmittel anbieten. So zum Beispiel der Vorschlag, die Täuschung von Verbrauchern härter zu bestrafen. Strenger werden soll außerdem die Kennzeichnungspflicht für nicht-abgepackte Waren. Wer solche verkauft, muss in Zukunft in unmittelbarer Nähe der Produkte Informationen über deren Hersteller sowie die Hauptbestandteile anbringen.

Für Ex-Landwirtschaftsminister Petr Bendl (ODS) gehen die neuen Pflichten über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus. Er bezeichnete sie als einen unnötigen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und forderte, sie zurückzunehmen. Der Landwirtschaftsausschuss des Parlaments dagegen sprach sich dafür aus, noch weitere Aspekte in die Novelle mit aufzunehmen.

Die Abgeordneten wollen das Gesetz über „signifikante Marktmacht“ verschärfen, das vor allem die Lieferanten großer Handelsketten schützen soll. Die Neuerungen beginnen schon bei der Definition von „signifikanter Marktmacht“. Davon kann dem Entwurf zufolge gesprochen werden, wenn ein Abnehmer aufgrund seiner Marktposition die Geschäftsbedingungen diktieren kann. Außerdem soll bei der Beurteilung nur die wirtschaftliche Situation des Abnehmers betrachtet werden. Die des Lieferanten soll keine – gegebenenfalls relativierende – Rolle spielen.

Vertreter der tschechischen Lebens­mittelkammer begrüßten den Vorschlag. „Wir schätzen es sehr, dass sich der Landwirtschaftsausschuss so aktiv mit diesem Gesetz beschäftigt hat“, kommentierte Dana Večeřová, Sprecherin der Landwirtschaftskammer, die Verhandlungen. Ihren Worten zufolge glauben auch die tschechischen Lebensmittelhersteller, dass die Gesetzesnovelle die Geschäftsbedingungen zwischen Lieferanten und Abnehmern deutlich verbessern werde.

Ganz anders sieht das Zdeněk Juračka. Der Vorsitzende des tschechischen Handels- und Tourismusverbandes bezeichnete die Novelle als Betrug an den Händlern. Er kritisierte das Zustandekommen der Novelle und warnte, die neuen Bestimmungen würden vor allem den Verbrauchern schaden.