Zivilrechtsreform 2014
Bis Ende des Jahres sollen wichtige tschechische Gesetze geändert werden
25. 7. 2013 - Text: Nancy WaldmannText: nw; Foto: APZ
Die Rechtsreform umfasst bisher drei Teile:
» das neue Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
» das Gesetz über Korporationen, das Gesellschaften wie GmbHs, AGs, GbRs betrifft
» das Gesetz über das Internationale Prozess- und Privatrecht, das die Frage regelt, welches Recht in Fällen mit Auslandsbezug angewandt wird. Ein Teil davon ist Europäisches Recht.
Das neue BGB ist mit 3.081 Paragraphen um 800 Paragraphen länger als das deutsche BGB. Eine englische oder deutsche Übersetzung existiert bisher nicht. Es enthält fünf Teile: den allgemeinen Teil; das Familiengesetz; Eigentumsrechte; Schuldrecht (das heißt Vertragsrecht), Kaufrecht, Verbraucherfragen; und fünftens: Übergangsbestimmungen.
Das neue BGB fasst zusammen und ersetzt damit das alte tschechische BGB von 1964, das Handelsgesetzbuch von 1991, das Internationale Privat- und Prozessrechtsgesetz von 1963 sowie eine Reihe weiterer Nebengesetze seit den sechziger Jahren, zum Beispiel das Familien- und Erbrecht. Nur das Arbeitsrechtsgesetzbuch von 2006 bleibt außerhalb des BGB als eigene Kodifikation bestehen.
Bis Ende 2013 müssen noch wichtige Gesetze wie das Handelsregistergesetz, das Freiwillige Gerichtsbarkeitsgesetz und umfangreiche Änderungen im Zivilprozessrecht verabschiedet werden.
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